Geschäftsbedingungen


Allgemeine Geschäftsbedingungen für Verkaufsdoktor

Teilnahmegebühr

Die vereinbarten Teilnahmegebühren sind vor Kursbeginn fällig.

Storno
Sofern für einzelne Kurse keine andere Vereinbarung getroffen wurde, kann bis jeweils 14 Tage vor Kursbeginn kostenlos storniert werden!

Nach Anmeldeschluss wird eine Stornogebühr in Höhe von 50% der Teilnahmegebühr, bei Nichterscheinen am Kursstag die volle Teilnahmegebühr in Rechnung gestellt. Die Nominierung eines Ersatzteilnehmers ist möglich. Für Einzeltrainings gelten die jeweiligen Vereinbarungen.


Mahn- und Inkassospesen

Der Kunde verpflichtet sich für den Fall des Zahlungsverzugs, die dem Hr. Ing. Fellner  enstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen.
Im speziellen ist der Kunde auch verpflichtet, maximal die Vergütung des eingeschalteten Inkassoinstituts zu ersetzen, die sich aus der Verordnung des BMwA über die Höchstsätze der Inkassoinstitutionen gebührenden Vergütungen ergeben.


Rücktrittsrecht von der Kursanmeldung

Erfolgt die Buchung eines Kurses im Fernabsatz, insbesondere also telefonisch, per FAX oder E-Mail, steht dem Teilnehmer ein gesetzliches Rücktrittsrecht im Sinne des Fernabsatzgesetzes binnen 7 Werktagen gerechnet ab Vertragsabschluss zu. Dies gilt nicht für Kurse, die bereits innerhalb dieser 7 Werktage ab dem Vertragsabschluss beginnen. Die Rücktrittsfrist gilt als gewahrt, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb der Frist abgesendet wird.


Absage von Kursen
Der Verkaufsdoktor behält sich eine rechtzeitige Absage vor.
Auch bei kurzfristigen Kursabsagen, insbesondere wegen Krankheit oder höherer Gewalt bzw. Terminverschiebungen können wir keinen Ersatz für entstandene Aufwendungen leisten.

Teilnahmebestätigung
Wenn der Teilnehmer mindestens 75 % des Kurses besucht hat, besteht Anspruch auf Ausstellung einer Teilnahmebestätigung. Teilnahmebestätigungen für Kurse zurückliegender Jahre können aus organisatorischen Gründen nicht mehr ausgestellt werden.

Duplikate von Zeugnissen und Ausweisen

Zeugnisse und Besuchsbestätigungen können auch für zurückliegende Jahre als Duplikat ausgestellt werden. Die Duplikatsgebühr beträgt EURO 16,00 plus Versanspesen.

Gerichtsstand und anwendbares Recht

Es gilt österreichisches Recht. Sofern es sich um kein Konsumentengeschäft im Sinne des KSchG handelt, ist Gerichtstand Oberndorf bei Salzburg. Bei Konsumenten gelten die gesetzlichen Regelungen.


Geschäftsbedingungen für Einzeltrainings

Teilnahmegebühr
Die vereinbarte Teilnahmegebühr ist vor Beginn des Einzeltrainings fällig.

Verschiebung von Terminen
Die Vereinbarten Termine können spätestens einen Werktag zu den Geschäftszeiten (MO - DO 8:00 bis 16:00, Freitag 8:00 bis 12:00) vor dem tatsächlichen Termin verschoben werden.

 

Oberndorf bei Salzburg, Oktober 2010